10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.09.2013 – X B 38/13

Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das FG trifft eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn es sein Urteil tragend auf Vermutungen stützt, für die keine konkreten Anknüpfungstatsachen vorliegen und die im Verlaufe des Verfahrens weder von Seiten des FG, der Beteiligten oder der Zeugen angesprochen worden waren.

Leitsatz

  1. NV: Das FG trifft eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn es sein Urteil tragend auf Vermutungen stützt, für die keine konkreten Anknüpfungstatsachen vorliegen und die im Verlaufe des Verfahrens weder von Seiten des FG, der Beteiligten oder der Zeugen angesprochen worden waren.
  2. NV: Die Pflicht des FG, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, kann auch beinhalten, einen Beigeladenen zu Umständen zu befragen, die sich in seiner Sphäre ereignet haben sollen.
  3. NV: Die Anwendung der Regeln über die Feststellungslast stellt nur eine "ultima ratio" dar. Zuvor muss das FG sich selbst um Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bemühen und dazu auch die Beteiligten --einschließlich eines Beigeladenen-- heranziehen. Verweigert ein Beteiligter die Mitwirkung, ist vor einer Anwendung der Regeln über die Feststellungslast eine Reduzierung des Beweismaßes zu erwägen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 11. Dezember 2012, Az: 10 K 2168/09, Urteil; vorgehend BFH, 29. April 2009, Az: X R 16/06, Urteil; vorgehend FG München, 22. Juni 2005, Az: 10 K 4445/03, Urteil; nachgehend FG München, 27. Juli 2015, Az: 10 K 3179/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat