10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.05.2012 – X B 26/11

D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei der "Arbeitsorientierungen zur Bewertung von Grund und Boden in der DM-Eröffnungsbilanz" handelt es sich um eine Übergangsvorschrift, der nur in Ausnahmefällen eine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO zukommen kann.

Leitsatz

  1. NV: Bei der "Arbeitsorientierungen zur Bewertung von Grund und Boden in der DM-Eröffnungsbilanz" handelt es sich um eine Übergangsvorschrift, der nur in Ausnahmefällen eine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO zukommen kann.
  2. NV: Eine Überraschungsentscheidung kann gegeben sein, wenn der Spruchkörper im Verlauf des Verfahrens einen rechtlichen Hinweis gibt und --ohne die Beteiligten zuvor darauf hinzuweisen-- im Urteil entgegengesetzt entscheidet. Der gegebene Hinweis muss jedoch so ausgestaltet und zu verstehen sein, dass sich die Beteiligten darauf verlassen konnten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 20. Januar 2011, Az: 1 K 781/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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