10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.08.2012 – X B 25/11

Kostentragung nach Rücknahme der NZB

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein vollmachtloser Vertreter kann das von ihm erhobene Rechtsmittel wieder zurücknehmen.

Leitsatz

  1. NV: Ein vollmachtloser Vertreter kann das von ihm erhobene Rechtsmittel wieder zurücknehmen.
  2. NV: In Fällen vollmachtloser Vertretung sind die Kosten grundsätzlich dem Vertreter aufzuerlegen.
  3. NV: Das Fehlen einer ordnungsgemäßen schriftlichen Vollmacht ist unschädlich, wenn im Einzelfall anzunehmen ist, dass der Vertreter im Auftrag oder mit Genehmigung des Vertretenen gehandelt hat. Letzteres ist Gegenstand freier Beweiswürdigung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 25. November 2010, Az: IV 380/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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