10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.08.2011 – X B 231/10

Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist nicht gegeben, wenn das FG die vom einem Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Umstände zur Kenntnis nimmt, aber abweichend würdigt .

Leitsatz

NV: Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist nicht gegeben, wenn das FG die vom einem Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Umstände zur Kenntnis nimmt, aber abweichend würdigt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 10. September 2010, Az: 14 K 3569/07 E,G, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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