10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.06.2014 – X B 222/13

Berichtigung nach § 129 AO: Prüfung des Vorliegens eines dem Sachbearbeiter unterlaufenen, nicht mechanischen Fehlers

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu prüfen, ob die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass dem Sachbearbeiter ein nicht mechanischer Fehler unterlaufen ist .

Leitsatz

  1. NV: Es ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu prüfen, ob die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass dem Sachbearbeiter ein nicht mechanischer Fehler unterlaufen ist .
  2. NV: Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn positiv feststeht, dass dem Sachbearbeiter ein nicht mechanischer Fehler unterlaufen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 24. Oktober 2013, Az: 6 K 720/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erklären Sie die Funktion des § 177 AO.

    Typische Nachfrage: Kann über § 177 AO die Steuer unter die bisherige Festsetzung sinken?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Was ist ein materieller Fehler i. S. d. § 177 AO?

    Jeder Fehler (einschl. § 129 AO), der zu einer Steuer führt, die von der gesetzlich entstandenen abweicht (§ 177 Abs. 3 AO).

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