10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.04.2017 – X B 22/17

Heilung eines Zustellungsmangels
ECLI: DE:BFH:2017:B.260417.XB22.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine nicht formgerechte Zustellung ist geheilt, wenn dem Adressaten das Dokument tatsächlich zugegangen ist (er es "in den Händen hält").

Leitsatz

  1. NV: Eine nicht formgerechte Zustellung ist geheilt, wenn dem Adressaten das Dokument tatsächlich zugegangen ist (er es "in den Händen hält").
  2. NV: Die Zustellung bleibt geheilt, auch wenn ihr später eine formgerechte Zustellung nachfolgt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. November 2016 11 K 4321/12 E,G,U,F wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 30. November 2016, Az: 11 K 4321/12 E,G,U,F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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