10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.06.2011 – X B 214/10

Würdigung widersprüchlichen Vortrags als Gegenstand der Beweiswürdigung - Verletzung rechtlichen Gehörs - Darstellungsweise im Urteil als Verfahrensfehler

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Würdigung widersprüchlichen Vortrags ist Gegenstand der Beweiswürdigung .

Leitsatz

  1. NV: Die Würdigung widersprüchlichen Vortrags ist Gegenstand der Beweiswürdigung .
  2. NV: Eine Verletzung rechtlichen Gehörs und damit ein Verfahrensfehler liegt diesbezüglich nur vor, wenn das FG den einen oder anderen Vortrag schlechterdings überhaupt nicht berücksichtigt hat .
  3. NV: Die Darstellungsweise eines Urteils begründet (erst) dann einen Verfahrensfehler, wenn sie einem Fehlen der Gründe gleichkommt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 23. September 2010, Az: 1 K 1586/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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