10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.05.2010 – X B 207/09

Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

Aus dem Leitsatz

NV: Äußert sich der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung im Rahmen der Darstellung des Sachstandes und Streitstandes in der Weise, es sei zu klären, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliege, dann kann ein rechtskundig vertretener Kläger hieraus nicht ableiten, das FG werde den zu beurteilenden Raum entweder nicht als ein solches Arbeitszimmer…

Leitsatz

NV: Äußert sich der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung im Rahmen der Darstellung des Sachstandes und Streitstandes in der Weise, es sei zu klären, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliege, dann kann ein rechtskundig vertretener Kläger hieraus nicht ableiten, das FG werde den zu beurteilenden Raum entweder nicht als ein solches Arbeitszimmer einstufen oder aber den beantragten Augenscheinsbeweis erheben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 29. Oktober 2009, Az: 1 K 168/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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