10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.08.2010 – X B 19/10

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Aus dem Leitsatz

NV: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist, kommt es nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.

Leitsatz

NV: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist, kommt es nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. November 2009, Az: 13 K 522/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 146 Abs. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
  • § 146 Abs. 4 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

Weitere Entscheidungen zu § 146 AO

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