BFH, Beschluss vom 04.08.2010 – X B 19/10
Aus dem Leitsatz
NV: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist, kommt es nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.
Leitsatz
NV: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Buchführung ordnungsgemäß ist, kommt es nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels, sondern auf dessen sachliches Gewicht an.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. November 2009, Az: 13 K 522/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 146 Abs. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 146 Abs. 4 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
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