10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.05.2013 – X B 184/12

Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen Divergenz

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt neben der Darlegung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze voraus, dass der Rechtssatz aus der angeführten Divergenzentscheidung dort tragend war.

Leitsatz

  1. NV: Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt neben der Darlegung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze voraus, dass der Rechtssatz aus der angeführten Divergenzentscheidung dort tragend war.
  2. NV: Rechtssätze, die zur Darlegung einer Divergenz geeignet sind, können auch konkludent in scheinbar fallbezogenen Ausführungen enthalten sein.
  3. NV: Das Übersehen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung bewirkt --anders als das Übersehen einer Rechtsnorm-- nicht die greifbare Gesetzwidrigkeit der betroffenen Entscheidung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 8. Mai 2012, Az: 1 K 1303/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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