10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.08.2014 – X B 182/13

Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

Aus dem Leitsatz

NV: Fehlt eine Beweiswürdigung vollständig, ist das Urteil "nicht mit Gründen versehen", da es das FG als Tatsacheninstanz erforderlich und zumutbar ist, nach der Erhebung von Beweisen im gerichtlichen Verfahren die Gründe für die richterliche Überzeugung im Urteil anzugeben.

Leitsatz

NV: Fehlt eine Beweiswürdigung vollständig, ist das Urteil "nicht mit Gründen versehen", da es das FG als Tatsacheninstanz erforderlich und zumutbar ist, nach der Erhebung von Beweisen im gerichtlichen Verfahren die Gründe für die richterliche Überzeugung im Urteil anzugeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 10. Juli 2013, Az: 4 K 476/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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