10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.03.2010 – X B 176/08

Greifbare Gesetzwidrigkeit i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht - Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

Aus dem Leitsatz

NV: Ein überflüssiger und zu Missverständnissen Anlass gebender Hinweis in den Entscheidungsgründen eines Urteils macht dieses nicht ohne weiteres greifbar gesetzwidrig .

Leitsatz

NV: Ein überflüssiger und zu Missverständnissen Anlass gebender Hinweis in den Entscheidungsgründen eines Urteils macht dieses nicht ohne weiteres greifbar gesetzwidrig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 5. Juni 2008, Az: 10 K 1871/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat