10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.04.2010 – X B 163/08

Übergehen eines Beweisantrags

Aus dem Leitsatz

NV: Ein unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag ist nicht gegeben, wenn aus einem anderen bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftsatz bei verständiger Würdigung ersichtlich ist, welche konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen.

Leitsatz

NV: Ein unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag ist nicht gegeben, wenn aus einem anderen bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftsatz bei verständiger Würdigung ersichtlich ist, welche konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 17. Juni 2008, Az: 12 K 116/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat