10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.06.2013 – X B 147/11

Verletzung rechtlichen Gehörs

Aus dem Leitsatz

NV: Solange eine Terminsverlegung nicht mitgeteilt worden ist, muss der Beteiligte davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfindet.

Leitsatz

NV: Solange eine Terminsverlegung nicht mitgeteilt worden ist, muss der Beteiligte davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfindet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 8. September 2011, Az: 6 K 1729/2009, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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