10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.05.2010 – X B 136/09

Zur Terminsverlegung aufgrund der Verhinderung eines Beteiligten

Aus dem Leitsatz

NV: Hält ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter sein persönliches Erscheinen in der mündlichen Verhandlung für unerlässlich, erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags den Vortrag substantiierter Gründe für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit.

Leitsatz

NV: Hält ein durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Beteiligter sein persönliches Erscheinen in der mündlichen Verhandlung für unerlässlich, erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags den Vortrag substantiierter Gründe für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 5. März 2009, Az: VII 98/2003, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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