10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.07.2014 – X B 134/13
Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Sachaufklärungspflicht des FG ist nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten zu sehen; eine Sachaufklärungsrüge kann somit keinen Erfolg haben, wenn es sich für den beratenen Beteiligten aufdrängt, fehlende Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einzubringen .
Leitsatz
- NV: Die Sachaufklärungspflicht des FG ist nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten zu sehen; eine Sachaufklärungsrüge kann somit keinen Erfolg haben, wenn es sich für den beratenen Beteiligten aufdrängt, fehlende Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einzubringen .
- NV: Verweist das FG auf ein anderes finanzgerichtliches Urteil, welches die Schätzung in einem vergleichbaren Fall behandelt, ist auch die Herleitung der Schätzung der Höhe nach für die Beteiligten klar erkennbar, wenn das FG diese in sein Urteil übernimmt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 18. April 2013, Az: 9 K 4716/08 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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