10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.03.2010 – X B 120/09
Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem Steuerstrafverfahren - Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem und vertretenem Kläger
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO hindert ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung einer Steuerhinterziehung zu gelangen .
Leitsatz
- NV: Wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO hindert ein Freispruch im Strafverfahren das FG nicht, aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung einer Steuerhinterziehung zu gelangen .
- NV: Das FG kann sich aber auch die tatsächlichen Feststellungen des Strafverfahrens zu eigen machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Juni 2009, Az: 14 K 2454/05 B, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 393 Abs. 1 AOVerhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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