10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.02.2014 – X B 12/13

Bedeutung des Begriffs des Rentenstammrechts für Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nicht klärungsbedürftig - Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler - Beginn des Rentenzeitraums bei ruhender Rente

Aus dem Leitsatz

NV: Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung mehr, inwieweit der Begriff des Rentenstammrechts der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zugrunde zu legen ist .

Leitsatz

NV: Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung mehr, inwieweit der Begriff des Rentenstammrechts der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zugrunde zu legen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 18. Dezember 2012, Az: 6 K 2743/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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