10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 08.08.2019 – X B 117/18
Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse
ECLI: DE:BFH:2019:B.080819.XB117.18.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons.
Leitsatz
- NV: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons.
- NV: Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht.
- NV: Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.07.2018 - 4 K 4024/16 wird als unzulässig verworfen.
- Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.07.2018 - 4 K 4024/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Kläger und die Beschwerdeführerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 3. Juli 2018, Az: 4 K 4024/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 146 Abs. 1 S. 2 AOOrdnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 162 Abs. 2 S. 1 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
- § 22 UStGAufzeichnungspflichten
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