10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.12.2011 – X B 109/11

Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Nichtvorlage einer Prozessvollmacht ist nicht zwingend zu berücksichtigen, wenn es sich um einen Prozessbevollmächtigten i.S.d. § 62 Abs. 4 i.V.m. § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO handelt, vgl. § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO .

Leitsatz

  1. NV: Die Nichtvorlage einer Prozessvollmacht ist nicht zwingend zu berücksichtigen, wenn es sich um einen Prozessbevollmächtigten i.S.d. § 62 Abs. 4 i.V.m. § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO handelt, vgl. § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO .
  2. NV: Fehlt in einem solchen Fall die Prozessvollmacht, muss das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 30. Juni 2011, Az: 15 K 1780/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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