10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.08.2016 – X B 10/16

Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen Schätzungsmethode durch das FG in der mündlichen Verhandlung
ECLI: DE:BFH:2016:B.020816.XB10.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Lehnt das FG den Antrag eines Beteiligten auf Aufhebung, Verlegung oder Vertagung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu Unrecht ab, liegt darin ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs .

Leitsatz

  1. NV: Lehnt das FG den Antrag eines Beteiligten auf Aufhebung, Verlegung oder Vertagung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu Unrecht ab, liegt darin ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs .
  2. NV: Auch Schlussfolgerungen aus unstreitigen Tatsachen, die bisher nicht gezogen wurden und überraschend sind, gebieten die Gewährung rechtlichen Gehörs .
  3. NV: Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht immer genügt, wenn die Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer mündlichen Verhandlung haben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2015 14 K 2904/12 E,G aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 11. Dezember 2015, Az: 14 K 2904/12 E,G, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat