10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.03.2010 – X B 10/10

Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung oder der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

Aus dem Leitsatz

NV: Der Beschwerdeführer muss sich zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der hierzu bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt hat.

Leitsatz

NV: Der Beschwerdeführer muss sich zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der hierzu bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 2. Dezember 2009, Az: 7 K 978/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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