8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.03.2022 – VIII S 10/21

Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses
ECLI: DE:BFH:2022:B.220322.VIIIS10.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der fristauslösenden positiven Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO kann es gleichzustellen sein, wenn der Rügeführer eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, bewusst nicht wahrnimmt.

Leitsatz

  1. NV: Der fristauslösenden positiven Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO kann es gleichzustellen sein, wenn der Rügeführer eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, bewusst nicht wahrnimmt.
  2. NV: Macht der Rügeführer geltend, er habe den Beschluss zu einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht erhalten, der ihm formlos per einfachem Brief übersandt wurde und lässt er nach Übersendung der Kostenrechnung des BFH noch weitere Zeit verstreichen, bevor er sich beim BFH nach der Existenz eines Beschlusses erkundigt, hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob und ab wann von einer auf der Hand liegenden und nicht wahrgenommenen Kenntnisnahmemöglichkeit auszugehen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2020 - VIII B 126/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Mai 2020, Az: VIII B 126/19, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 133a Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat