8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.06.2013 – VIII B 99/12

Wiedereinsetzung - Tod einer nahestehenden Person

Aus dem Leitsatz

NV: Beim plötzlichen Tod einer nahestehenden Person ist eine gesetzliche Frist nur dann ohne Verschulden versäumt, wenn ihre Einhaltung den Umständen nach nicht zumutbar war .

Leitsatz

NV: Beim plötzlichen Tod einer nahestehenden Person ist eine gesetzliche Frist nur dann ohne Verschulden versäumt, wenn ihre Einhaltung den Umständen nach nicht zumutbar war .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 7. Juni 2012, Az: 1 K 169/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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