8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.01.2010 – VIII B 88/09

Übermittlung der Rechtsmittelbegründung durch Telefax: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Aus dem Leitsatz

NV: Wer um 23:59:00 Uhr damit beginnt, einen fristgebundenen Schriftsatz vom 7 Seiten Länge per Telefax zu übermitteln, kann nicht darauf vertrauen, dass der Übertragungsvorgang bis um 23:59:59 Uhr desselben Tages abgeschlossen sein wird.

Leitsatz

NV: Wer um 23:59:00 Uhr damit beginnt, einen fristgebundenen Schriftsatz vom 7 Seiten Länge per Telefax zu übermitteln, kann nicht darauf vertrauen, dass der Übertragungsvorgang bis um 23:59:59 Uhr desselben Tages abgeschlossen sein wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 19. November 2008, Az: 1 K 393/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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