8. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.09.2012 – VIII B 77/12
NZB, Sachverständigengutachten
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Leitsatz
- NV: Die Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
- NV: Der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob die Tätigkeit des Klägers der eines Informatikingenieurs entspricht, ist eine untaugliches Beweismittel, wenn die zu beurteilende Tätigkeit im Einzelnen nicht festgestellt werden und das Gericht dem Sachverständigen deshalb die notwendigen Anknüpfungstatsachen für die Erstattung eines Gutachtens nicht vorgeben kann.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 25. April 2012, Az: 1 K 3856/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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