8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.06.2014 – VIII B 75/13

Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Nachzahlungszinsen nach §§ 233a oder 236 AO

Aus dem Leitsatz

NV: Nachzahlungszinsen, die an den Steuerpflichtigen zu erstatten sind, sind nicht zu verzinsen. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes (hier: §§ 233, 233a und 236 AO) und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.

Leitsatz

NV: Nachzahlungszinsen, die an den Steuerpflichtigen zu erstatten sind, sind nicht zu verzinsen. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes (hier: §§ 233, 233a und 236 AO) und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. Juni 2013, Az: 10 K 44/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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