8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.08.2010 – VIII B 68/10

Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Frage, ob das FG die Reichweite einer im Erörterungstermin getroffenen Verständigung zutreffend beurteilt hat, reicht in ihrer Bedeutung grundsätzlich nicht über den Einzelfall hinaus .

Leitsatz

NV: Die Frage, ob das FG die Reichweite einer im Erörterungstermin getroffenen Verständigung zutreffend beurteilt hat, reicht in ihrer Bedeutung grundsätzlich nicht über den Einzelfall hinaus .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. Februar 2010, Az: 5 K 1556/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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