BFH, Beschluss vom 23.02.2011 – VIII B 63/10
Aus dem Leitsatz
NV: Nach der Rechtslage vor Einführung von § 193 Abs. 1 2. Alt. AO (durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, für Veranlagungszeiträume ab 2010) begründeten hohe Einkünfte (über 500.000 €) aus nichtselbständiger Arbeit allein kein (abstraktes) Aufklärungsbedürfnis i.S. von § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO .
Leitsatz
NV: Nach der Rechtslage vor Einführung von § 193 Abs. 1 2. Alt. AO (durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, für Veranlagungszeiträume ab 2010) begründeten hohe Einkünfte (über 500.000 €) aus nichtselbständiger Arbeit allein kein (abstraktes) Aufklärungsbedürfnis i.S. von § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 11. März 2010, Az: 8 K 3756/08 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 193 Abs. 1 Alt. 2 AOZulässigkeit einer Außenprüfung
- § 193 Abs. 2 Nr. 2 AOZulässigkeit einer Außenprüfung
- Art. 3 Nr. 5 Buchst. a StHintBekG
- § 193 Abs. 1 AOZulässigkeit einer Außenprüfung
- § 19 EStGNichtselbständige Arbeit
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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