8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.12.2011 – VIII B 251/09

Ungenügende Aufklärung der maßgeblichen Gründe für eine Ermessensentscheidung (Prüfungsanordnung)

Aus dem Leitsatz

NV: Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das FA bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht sachgerechten, über die mitgeteilten Ermessungserwägungen hinausreichenden Gründen leiten ließ, kann es die Aufklärungspflicht des FG gebieten, dem weiter nachzugehen.

Leitsatz

NV: Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das FA bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht sachgerechten, über die mitgeteilten Ermessungserwägungen hinausreichenden Gründen leiten ließ, kann es die Aufklärungspflicht des FG gebieten, dem weiter nachzugehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. Oktober 2009, Az: 2 K 966/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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