8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.08.2011 – VIII B 24/11

Keine Klageabweisung als unbegründet ohne Versuch der Sachaufklärung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Klage darf nicht wegen Unklarheiten des Sachverhalts abgewiesen werden, solange das FG keinen hinreichenden Versuch der Sachaufklärung unternommen hat.

Leitsatz

  1. NV: Eine Klage darf nicht wegen Unklarheiten des Sachverhalts abgewiesen werden, solange das FG keinen hinreichenden Versuch der Sachaufklärung unternommen hat.
  2. NV: Allein wegen fehlenden Nachweises von Einnahmen aus Vermietung (eines geerbten Hauses) während eines Zeitraums von drei Monaten kann nicht auf fehlende Einkünfteerzielungsabsicht geschlossen werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2011, Az: 1 K 1604/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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