8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.05.2011 – VIII B 2/11

Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Gesamtergebnis des Verfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Dem FG ist weder eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht anzulasten noch hat es seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen, wenn es seine Auffassung zur Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung u.a. auf zwei Wertgutachten von Banken stützt und sich mit diesen ausführlich inhaltlich auseinander setzt .

Leitsatz

  1. NV: Dem FG ist weder eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht anzulasten noch hat es seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen, wenn es seine Auffassung zur Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung u.a. auf zwei Wertgutachten von Banken stützt und sich mit diesen ausführlich inhaltlich auseinander setzt .
  2. NV: Weist das Gericht in der mündlichen Verhandlung auf seine Auffassung zur Bemessung der Höhe einer vGA hin, so müssen die Beteiligten angesichts dieser Sachlage noch in der mündlichen Verhandlung etwaige Verfahrensmängel rügen und die aus ihrer Sicht erforderlichen Beweisanträge stellen .
  3. NV: Die Rüge des Übergehens von Beweisanträgen oder der Verletzung der Sachaufklärungspflicht betrifft verzichtbare Verfahrensmängel, bei denen das Rügerecht bereits durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren geht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 3. Dezember 2010, Az: 6 K 12333/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat