8. SenatNV
BFH, Beschluss vom 18.05.2011 – VIII B 2/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Gesamtergebnis des Verfahrens
Aus dem Leitsatz
1. NV: Dem FG ist weder eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht anzulasten noch hat es seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen, wenn es seine Auffassung zur Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung u.a. auf zwei Wertgutachten von Banken stützt und sich mit diesen ausführlich inhaltlich auseinander setzt .
Leitsatz
- NV: Dem FG ist weder eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht anzulasten noch hat es seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen, wenn es seine Auffassung zur Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung u.a. auf zwei Wertgutachten von Banken stützt und sich mit diesen ausführlich inhaltlich auseinander setzt .
- NV: Weist das Gericht in der mündlichen Verhandlung auf seine Auffassung zur Bemessung der Höhe einer vGA hin, so müssen die Beteiligten angesichts dieser Sachlage noch in der mündlichen Verhandlung etwaige Verfahrensmängel rügen und die aus ihrer Sicht erforderlichen Beweisanträge stellen .
- NV: Die Rüge des Übergehens von Beweisanträgen oder der Verletzung der Sachaufklärungspflicht betrifft verzichtbare Verfahrensmängel, bei denen das Rügerecht bereits durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren geht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 3. Dezember 2010, Az: 6 K 12333/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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