8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.03.2013 – VIII B 199/11

Wiedereinsetzung - Unverschuldete Unkenntnis des auf dem Umschlag vermerkten Zustelldatums

Aus dem Leitsatz

NV: Die mangelnde Kenntnis von dem auf dem Umschlag handschriftlich eingetragenen Datum der Zustellung kann nach der Rechtsprechung unverschuldet sein. Davon ist jedenfalls bei einem nicht vertretenen und nicht fachkundigen Kläger auszugehen, wenn das zuzustellende Schriftstück den Aufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" nicht enthält.

Leitsatz

NV: Die mangelnde Kenntnis von dem auf dem Umschlag handschriftlich eingetragenen Datum der Zustellung kann nach der Rechtsprechung unverschuldet sein. Davon ist jedenfalls bei einem nicht vertretenen und nicht fachkundigen Kläger auszugehen, wenn das zuzustellende Schriftstück den Aufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" nicht enthält.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. Oktober 2011, Az: 12 K 206/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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