8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.06.2013 – VIII B 173/12

Keine Klärungsfähigkeit einer unbestimmten abstrakten Frage in einem Revisionsverfahren - Anforderungen an die Rüge mangelhafter Sachaufklärung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die abstrakte Frage, inwiefern ein - die Veräußerung eines Sozietätsanteils betreffender - zivilrechtlicher "Vergleich mit Abgeltungsklausel Auswirkungen auf die Höhe des Kapitalkontos hat", ist in ihrer Unbestimmtheit in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig .

Leitsatz

  1. NV: Die abstrakte Frage, inwiefern ein - die Veräußerung eines Sozietätsanteils betreffender - zivilrechtlicher "Vergleich mit Abgeltungsklausel Auswirkungen auf die Höhe des Kapitalkontos hat", ist in ihrer Unbestimmtheit in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig .
  2. NV: Die Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss regelmäßig noch in der mündlichen Verhandlung des erstinstanzlichen Verfahrens erhoben werden; sie muss zudem erkennen lassen, worauf sich die Sachaufklärung des FG hätte erstrecken sollen und welche Beweise es gegebenenfalls hätte erheben müssen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 19. September 2012, Az: 12 K 600/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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