8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.05.2011 – VIII B 156/10

Rechtskraft - Erlass aus Billigkeitsgründen

Aus dem Leitsatz

NV: Soweit über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bereits rechtskräftig entschieden worden ist, kommt ein Erlass der Steuer aus Billigkeitsgründen nicht mehr in Betracht .

Leitsatz

NV: Soweit über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bereits rechtskräftig entschieden worden ist, kommt ein Erlass der Steuer aus Billigkeitsgründen nicht mehr in Betracht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. September 2010, Az: 13 K 1026/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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