8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.11.2012 – VIII B 144/11

Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung eines Beteiligten

Aus dem Leitsatz

NV: Nach einer langwierigen und für den sich selbst vertretenden Kläger nicht vorhersehbaren Kieferoperation kann die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung geboten sein .

Leitsatz

NV: Nach einer langwierigen und für den sich selbst vertretenden Kläger nicht vorhersehbaren Kieferoperation kann die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung geboten sein .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. August 2011, Az: 14 K 315/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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