8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.04.2013 – VIII B 134/11

Keine Aussetzung des Verfahrens - Keine gesonderte Feststellung freiberuflicher Einkünfte - Keine Revisionszulassung aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Unterlassen der Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO kann einen Verfahrensmangel darstellen.

Leitsatz

  1. NV: Das Unterlassen der Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO kann einen Verfahrensmangel darstellen.
  2. NV: Die Aussetzung des Verfahrens ist grds. eine Ermessensentscheidung, bei der prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind.
  3. NV: Einer gesonderten Feststellung freiberuflicher Einkünfte bedarf es nicht, wenn das Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird, zugleich das Wohnsitz-Finanzamt ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 20. Juli 2011, Az: 11 K 76/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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