BFH, EuGH-Vorlage vom 07.09.2011 – VII R 45/10
Aus dem Leitsatz
Ist eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr tatsächlich kein Erstattungsanspruch besteht (Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV) ?
Leitsatz
Ist eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr tatsächlich kein Erstattungsanspruch besteht (Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV) ?
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 8. September 2008, Az: 4 K 19/06, Urteil; nachgehend EuGH, 6. Dezember 2012, Az: C-562/11, Urteil; nachgehend BFH, 14. Mai 2013, Az: VII R 45/10, Urteil; nachgehend BFH, 25. September 2015, Az: VII B 55/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 11 Abs. 1 EWGV
- Art. 48 EGV 612/2009
- Art. 3 EWGV
- Art. 5 Abs. 1 EGV
- Art. 5 EWGV
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