7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, EuGH-Vorlage vom 07.09.2011 – VII R 45/10

Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht zutreffender Höhe beantragter Ausfuhrerstattung - Sanktion trotz zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts? - Prüfung und Umfang der Ausfuhranmeldung - Ausfuhr von in sog. Isolierschlachtbetrieben erschlachtetem Rindfleisch

Aus dem Leitsatz

Ist eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr tatsächlich kein Erstattungsanspruch besteht (Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV) ?

Leitsatz

Ist eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl für die betreffende Ausfuhr tatsächlich kein Erstattungsanspruch besteht (Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV) ?

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 8. September 2008, Az: 4 K 19/06, Urteil; nachgehend EuGH, 6. Dezember 2012, Az: C-562/11, Urteil; nachgehend BFH, 14. Mai 2013, Az: VII R 45/10, Urteil; nachgehend BFH, 25. September 2015, Az: VII B 55/15, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 11 Abs. 1 EWGV
  • Art. 48 EGV 612/2009
  • Art. 3 EWGV
  • Art. 5 Abs. 1 EGV
  • Art. 5 EWGV

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