7. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.04.2012 – VII R 44/07

Grundlage der Milchprämienberechnung bei Hinzuerwerb einer Quote

Aus dem Leitsatz

NV: Hat ein Milcherzeuger während des laufenden Zwölfmonatszeitraums eine bereits belieferte Milchquote oder einen Teil einer solchen Milchquote hinzuerworben, steht ihm gleichwohl keine Milchprämie zu, bei welcher diese Quote mit zu berücksichtigen wäre.

Leitsatz

NV: Hat ein Milcherzeuger während des laufenden Zwölfmonatszeitraums eine bereits belieferte Milchquote oder einen Teil einer solchen Milchquote hinzuerworben, steht ihm gleichwohl keine Milchprämie zu, bei welcher diese Quote mit zu berücksichtigen wäre.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 8. November 2007, Az: 6 K 2615/05 Z, Urteil; vorgehend BFH, 31. März 2009, Az: VII R 44/07, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 5. Mai 2011, Az: C-230/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 95 Abs. 1 EGV

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