BFH, Urteil vom 10.11.2015 – VII R 43/14
Aus dem Leitsatz
NV: Teilt ein Lohnsteuerhilfeverein nach § 7 DVLStHV der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde eine Änderung der Anschrift und damit eine Verlegung des Sitzes einer Beratungsstelle mit, führt der bloße Umstand der Sitzverlegung nicht zur Schließung und zu einer dadurch erforderlichen Löschung, so dass die Beratungsstelle unter der neuen Anschrift wieder neu…
Leitsatz
NV: Teilt ein Lohnsteuerhilfeverein nach § 7 DVLStHV der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde eine Änderung der Anschrift und damit eine Verlegung des Sitzes einer Beratungsstelle mit, führt der bloße Umstand der Sitzverlegung nicht zur Schließung und zu einer dadurch erforderlichen Löschung, so dass die Beratungsstelle unter der neuen Anschrift wieder neu eröffnet werden müsste.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. September 2014 12 K 14345/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 3. September 2014, Az: 12 K 14345/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 23 Abs. 4 Nr. 1 StBerGAufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 23 Abs. 6 StBerGAufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 28 Abs. 2 StBerGPflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde
- § 28 Abs. 3 StBerGPflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde
- § 159 StBerGZwangsmittel
- § 164a Abs. 1 S. 1 StBerGVerwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
- § 4a LStHVDV
- § 5 Nr. 5 LStHVDV
- § 7 LStHVDV
- § 80 Abs. 5 AOBevollmächtigte und Beistände
- § 118 AOBegriff des Verwaltungsakts
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 23 StBerG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche