7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.09.2025 – VII R 39/22

Auslegung eines Einspruchs als Antrag auf Steuerentlastung
ECLI: DE:BFH:2025:B.090925.VIIR39.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das Revisionsgericht kann die Auslegung eines Einspruchsschreibens selbst vornehmen, wenn das Finanzgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen.

Leitsatz

NV: Das Revisionsgericht kann die Auslegung eines Einspruchsschreibens selbst vornehmen, wenn das Finanzgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.10.2022 - 14 K 69/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Oktober 2022, Az: 14 K 69/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 133 BGBAuslegung einer Willenserklärung
  • § 157 BGBAuslegung von Verträgen
  • § 105a EnergieStV
  • § 105a Abs. 4 EnergieStV
  • Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff i NATOTrStatZAbk
  • Art. 1 Nr. 50 Buchst. c EnergieStV/StromStVÄndV

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