7. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.09.2015 – VII R 33/14

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2015 VII R 32/14 - Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags ab Zahlung einer unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe

Aus dem Leitsatz

NV: Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen .

Leitsatz

NV: Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2013 2 K 477/13 als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Klägerin und das Hauptzollamt je zur Hälfte.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 10. Juli 2013, Az: 2 K 477/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 236 AO

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