BFH, Urteil vom 22.09.2015 – VII R 33/14
Aus dem Leitsatz
NV: Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen .
Leitsatz
NV: Abgaben, die auf der Grundlage einer für ungültig erklärten Unionsverordnung erhoben wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung der unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe zu verzinsen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2013 2 K 477/13 als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Klägerin und das Hauptzollamt je zur Hälfte.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 10. Juli 2013, Az: 2 K 477/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 Abs. 1 S. 1 MOG
- § 236 AOProzesszinsen auf Erstattungsbeträge
- § 238 Abs. 1 S. 1 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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