7. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.11.2025 – VII R 30/24

Sicherheitsleistung keine Voraussetzung für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens
ECLI: DE:BFH:2025:U.181125.VIIR30.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens hängt nach den Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie nicht von der Leistung einer Sicherheit ab.

Leitsatz

  1. NV: Die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens hängt nach den Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie nicht von der Leistung einer Sicherheit ab.
  2. NV: Die Höhe der Sicherheit ist vom zuständigen Hauptzollamt durch Verwaltungsakt zu bestimmen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.11.2024 - 3 K 276/20 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Sachsen-Anhalt zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 27. November 2024, Az: 3 K 276/20, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 9d Abs. 1 EnergieStG
  • § 11 Abs. 1 EnergieStG
  • § 11 Abs. 2 EnergieStG
  • § 29 Abs. 3 EnergieStV
  • Art. 18 EGRL 18/2008
  • Art. 21 EGRL 18/2008
  • Art. 29 Abs. 1 EGRL 18/2008
  • § 118 AOBegriff des Verwaltungsakts
  • Art. 267 Abs. 3 AEUV

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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