7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.03.2025 – VII R 25/22

Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo
ECLI: DE:BFH:2025:U.180325.VIIR25.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt.

Leitsatz

  1. Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt.
  2. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes nicht aus.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.06.2022 - 4 K 701/20 VSt aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 29. Juni 2022, Az: 4 K 701/20 VSt, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 52d FGONutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte
  • § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERVV
  • § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG
  • Art. 14 Abs. 1 Buchst. a S. 1 EGRL 96/2003
  • Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EGRL 96/2003

Weitere Entscheidungen zu § 52a FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat