7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 21.09.2011 – VII R 25/10

Einbeziehung eines von einem Auktionshaus berechneten Aufgelds in den Zollwert - Geltendmachung eines Abzugspostens im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung der Zollanmeldung

Aus dem Leitsatz

Ein von einem Auktionshaus dem Ersteigerer neben dem Kaufpreis in Rechnung gestelltes Aufgeld ist keine Einkaufsprovision, wenn es jedem Ersteigerer unabhängig von einer ihm gegenüber erbrachten Leistung des Auktionshauses berechnet wird .

Leitsatz

Ein von einem Auktionshaus dem Ersteigerer neben dem Kaufpreis in Rechnung gestelltes Aufgeld ist keine Einkaufsprovision, wenn es jedem Ersteigerer unabhängig von einer ihm gegenüber erbrachten Leistung des Auktionshauses berechnet wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 23. Februar 2010, Az: 2 K 2102/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 11 UStGBemessungsgrundlage für die Einfuhr
  • Art. 29 ZK
  • Art. 32 Abs. 4 ZK
  • Art. 33 Buchst. e ZK
  • Art. 29 EWGV
  • Art. 32 Abs. 4 EWGV
  • Art. 33 Buchst. e EWGV
  • § 21 Abs. 2 UStGBesondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
  • Art. 236 ZK
  • Art. 236 EWGV

Weitere Entscheidungen zu § 11 UStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat