BFH, Urteil vom 22.05.2012 – VII R 23/08
Aus dem Leitsatz
Geht eine Milchquote während eines Milchwirtschaftsjahrs von einem an einen anderen Milcherzeuger über, nimmt dieser an einer Saldierung von ihm überlieferter Milchmengen mit Unterlieferungen anderer Erzeuger auch mit dem Teil der übergegangenen Milchquote teil, auf die von dem früheren Betriebsinhaber in dem Milchwirtschaftsjahr bereits Milch geliefert…
Leitsatz
Geht eine Milchquote während eines Milchwirtschaftsjahrs von einem an einen anderen Milcherzeuger über, nimmt dieser an einer Saldierung von ihm überlieferter Milchmengen mit Unterlieferungen anderer Erzeuger auch mit dem Teil der übergegangenen Milchquote teil, auf die von dem früheren Betriebsinhaber in dem Milchwirtschaftsjahr bereits Milch geliefert worden war .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 29. März 2007, Az: 4 K 100/06, Urteil; vorgehend BFH, 31. März 2009, Az: VII R 23/08, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 5. Mai 2011, Az: C-230/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 5 EGV
- Art. 10 Abs. 3 EGV
- § 14 Abs. 1 MilchAbgV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche