7. SenatNV

BFH, Urteil vom 30.03.2010 – VII R 18/07

Zoll: Nichtpräferenzieller Warenursprung - Ursprungsbegründende Bearbeitung oder Verarbeitung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Verarbeitung von Stahllitzen zu Stahlseilen ist eine den nichtpräferenziellen Warenursprung begründende Verarbeitung, obwohl diese Verarbeitung keinen Wechsel der Tarifposition bewirkt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08) .

Leitsatz

NV: Die Verarbeitung von Stahllitzen zu Stahlseilen ist eine den nichtpräferenziellen Warenursprung begründende Verarbeitung, obwohl diese Verarbeitung keinen Wechsel der Tarifposition bewirkt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 2. Mai 2007, Az: 4 K 2456/06 Z, Urteil; vorgehend BFH, 6. Mai 2008, Az: VII R 18/07, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 10. Dezember 2009, Az: C-260/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 24 ZK
  • Art. 37 ZKDV
  • Art. 24 EWGV
  • Art. 37 EWGV

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