BFH, Urteil vom 30.03.2010 – VII R 18/07
Aus dem Leitsatz
NV: Die Verarbeitung von Stahllitzen zu Stahlseilen ist eine den nichtpräferenziellen Warenursprung begründende Verarbeitung, obwohl diese Verarbeitung keinen Wechsel der Tarifposition bewirkt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08) .
Leitsatz
NV: Die Verarbeitung von Stahllitzen zu Stahlseilen ist eine den nichtpräferenziellen Warenursprung begründende Verarbeitung, obwohl diese Verarbeitung keinen Wechsel der Tarifposition bewirkt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 2. Mai 2007, Az: 4 K 2456/06 Z, Urteil; vorgehend BFH, 6. Mai 2008, Az: VII R 18/07, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 10. Dezember 2009, Az: C-260/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 24 ZK
- Art. 37 ZKDV
- Art. 24 EWGV
- Art. 37 EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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