BFH, Beschluss vom 02.10.2018 – VII R 17/17
Aus dem Leitsatz
1. NV: Sobald das Leistungsgebot bekanntgegeben worden ist und solange die Steuerschuld noch nicht vollständig getilgt ist, kann der Gesamtschuldner, der eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen gemäß § 276 Abs. 6 Satz 2 AO begehrt, regelmäßig den Erlass eines Aufteilungsbescheids verlangen .
Leitsatz
- NV: Sobald das Leistungsgebot bekanntgegeben worden ist und solange die Steuerschuld noch nicht vollständig getilgt ist, kann der Gesamtschuldner, der eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen gemäß § 276 Abs. 6 Satz 2 AO begehrt, regelmäßig den Erlass eines Aufteilungsbescheids verlangen .
- NV: Ein zulässiger Antrag wird durch spätere Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber dem anderen Gesamtschuldner nicht unzulässig .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 16. Februar 2017, Az: 15 K 1478/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 44 Abs. 1 AOGesamtschuldner
- § 276 Abs. 3 AORückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung
- § 279 Abs. 1 S. 1 AOForm und Inhalt des Aufteilungsbescheids
- § 26b EStGZusammenveranlagung von Ehegatten
- § 276 Abs. 6 S. 2 AORückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung
Weitere Entscheidungen zu § 44 AO
- BFH II R 36/21 vom 25.09.2024amtlichAnwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland1. Die sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft…
- BFH II R 22/20 vom 08.11.2023amtlichNichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als…
- BFH X R 16/21 vom 23.08.2023amtlichErstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des…
- BFH VIII R 16/20 vom 14.12.2021amtlichZulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen KlageErhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten…
- BFH III R 36/20 vom 14.04.2021amtlichRückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten1. Für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, kommt es auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden…
- BFH VIII R 19/18 vom 27.10.2020amtlichZur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei vom Insolvenzverwalter beantragter Zusammenveranlagung und zur Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche