7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.11.2013 – VII B 87/12

Marktordnungsrecht: Vereinbarkeit der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht und Verfassungsrecht - Zweck des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig .

Leitsatz

  1. NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig .
  2. NV: Es bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der unionsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 20. März 2012, Az: 4 K 204/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 39 Abs. 2 MilchAbgV
  • Art. 3 Abs. 1 EGV
  • Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG
  • Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG
  • Art. 14 GG
  • Art. 12 GG
  • § 8 Abs. 1 S. 1 MOG
  • § 12 Abs. 2 S. 1 MOG
  • § 3 Abs. 2 MOG
  • § 34 MilchAbgV
  • § 1 Abs. 2 MOG
  • § 12 Abs. 3 MOG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 33 Abs. 1 Buchst. c EG
  • Art. 38 Abs. 1 GG
  • Art. 10 Abs. 3 EGV
  • Art. 25 EGV
  • § 40 MilchAbgV

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