7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2016 – VII B 79/15

Richtige Antworten oder Lösungen dürfen bei der Steuerberaterprüfung nicht als falsch bewertet werden

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Frage, ob die Antwort eines Prüflings im Verfahren der Steuerberaterprüfung als falsch bewertet oder unbewertet bleiben dar, wenn sie nach fachwissenschaftlicher Sicht richtig ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.

Leitsatz

  1. NV: Der Frage, ob die Antwort eines Prüflings im Verfahren der Steuerberaterprüfung als falsch bewertet oder unbewertet bleiben dar, wenn sie nach fachwissenschaftlicher Sicht richtig ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
  2. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass richtige Antworten oder Lösungen von einem Prüfer nicht als falsch bewertet werden dürfen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. April 2015 13 K 201/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 15. April 2015, Az: 13 K 201/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat